© Naturheilpraxis Ingrid Hermann, Schönbeinstraße 18, Metzingen, Tel. 07123 963 46 74 Impressum Datenschutz

Überblick

Allgemeine Naturheilkunde

(Beratung, Arzeinmittelfindung, Homöopathie,

Akupunktur Akupressur, Heilmassage,

Schröpfen, Triggerpunkte, Bioresonanz)

Stundensatz: 90 €

EAV-Behandlung

Erster Termin (ca. 120 min)

175 €

Folge-Termine ( ca. 90 min)

130 €

Infusion

Je nach Mittelwahl zwischen 60 € und 80 €

Injektion

Je nach Ampullenzahl zwischen 10€ und 30 €

Hildegard Aderlass

nur Aderlass 50 €

Aderlass mit Blutschau, Phänomenanalyse

und Therapievorschlag 150 €

Kinesio-Tape

je nach Größe zwischen 10 € und 30 €

Einmal-Akupunktur zur

Heuschnupfenbehandlung

Ersttermin 50 €

Wiederholung (falls Ersttermin nicht

ausreichend war) 10 €

Kosten

Heilpraktiker dürfen im Gegensatz zu den Ärzten nicht mit den Krankenkassen abrechnen. Für die erbrachten Leistungen erstellen Heilpraktiker eine Rechnung nach GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker). Als Leistungs- und Rechnungsempfänger sind Sie für das Honorar zahlungspflichtig, unabhängig von einem Erstattungsanspruch durch Ihre Versicherung. Auf die Höhe der Erstattung haben Heilpraktiker generell keinen Einfluss. Private Krankenversicherungen erstatten Leistungen von Heilpraktikern. Die Erstattung kann ganz, teilweise oder bis zu einem bestimmten Jahreslimit erfolgen. Auch Beihilfeberechtigte haben grundsätzlich einen Anspruch für Heilpraktikerleitungen. Bitte informieren Sie sich dennoch im Vorfeld, welche Heilpraktiker- Leistungen von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen werden. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen aktuell keine Kosten für Heilpraktiker- Behandlungen.

Für Rückfragen und weitere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung.

Anamnese
Naturheilpraxis Ingrid Hermann, Heilpraktikerin
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175 €

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Je nach Ampullenzahl zwischen 10€ und 30 €

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nur Aderlass 50 €

Aderlass mit Blutschau, Phänomenanalyse und

Therapievorschlag 150 €

Kinesio-Tape

je nach Größe zwischen 10 € und 30 €

Einmal-Akupunktur zur

Heuschnupfenbehandlung

Ersttermin 50 €

Wiederholung (falls Ersttermin nicht ausreichend war) 10 €

Kosten

Heilpraktiker dürfen im Gegensatz zu den Ärzten nicht mit den Krankenkassen abrechnen. Für die erbrachten Leistungen erstellen Heilpraktiker eine Rechnung nach GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker). Als Leistungs- und Rechnungsempfänger sind Sie für das Honorar zahlungspflichtig, unabhängig von einem Erstattungsanspruch durch Ihre Versicherung. Auf die Höhe der Erstattung haben Heilpraktiker generell keinen Einfluss. Private Krankenversicherungen erstatten Leistungen von Heilpraktikern. Die Erstattung kann ganz, teilweise oder bis zu einem bestimmten Jahreslimit erfolgen. Auch Beihilfeberechtigte haben grundsätzlich einen Anspruch für Heilpraktikerleitungen. Bitte informieren Sie sich dennoch im Vorfeld, welche Heilpraktiker-Leistungen von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen werden. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen aktuell keine Kosten für Heilpraktiker- Behandlungen.

Für Rückfragen und weitere Informationen stehe ich gerne

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